Podologie

Der Begriff Podologie wird aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet:

 

Podo (der Fuß) und logie (die Lehre)

 

Die Podologie ist die nicht-ärztlichen Heilkunde am Fuß. Die Behandlung ist sowohl eine präventive, rehabilitative und auch therapeutische.

 

Im Gegensatz zur Fußpflege, die ihren Schwerpunkt auf pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß hat, beschäftigt sich die Podologie mit der medizinisch indizierten Fußbehandlung.

 

Der Podologe zählt zu den Medizinal-Fachberufen. Er unterstützt den Dermatologen, Diabetologen und Orthopäden bei seiner Tätigkeit und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen. Er nimmt somit eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Fußgesundheit ein.

 

Der Podologe führt selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennt eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern. Er gilt gleichzeitig als Mittler zwischen Patient,   Arzt, Orthopädieschuhmacher oder auch Krankengymnast.

 

Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantwortet der Podologe eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden. Darüber hinaus ist er in der Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker fachgerecht zu behandeln.

 

Seit dem 2. Januar 2002 sind die Berufsbezeichnungen Podologe und  medizinischer Fußpfleger durch das Podologengesetz geschützt. Die Podologie unterliegt der staatlich anerkannten Ausbildung zum Podologen mit abschließender staatlicher Prüfung.